ABL 0547
CDLI P334372
British Museum, London, UK
Neo-Assyrian (ca. 911-612 v.u.Z.)
Sargon II.
(1) An den König, meinen Herrn: Ihr Diener Ṭab-ṣill-Ešarra. Gute Gesundheit dem König, meinem Herrn! Mögen Aššur und Mullissu den König segnen, meinen Herrn!
(5) Was die Araber betrifft, über die der König, mein Herr, mir schrieb: "Warum weiden sie ihre Schafe und Kamele in der Wüste, wo sie, wenn sie hungrig sind, zu Plünderungen greifen müssen?" -
(10) Der Regen ist in diesem Jahr spärlich gewesen; [... sie] haben sich niedergelassen.
(13) Zu dem, was der König, mein Herr, mir geschrieben hat: "Geh nach Hinzanu, und lass sie mit dir weiden! Von den Ufern des Flusses Tharthar bis zum Land Suhu soll es keine Einschränkungen geben!",
(r 1) Ich werde nun nach Hinzanu gehen, aber sie sind sicher, dass sie das Gebiet, das ich ihnen zuweise, verlassen, weiter flussabwärts ziehen und plündern; sie schenken dem von mir ernannten Oberaufklärer keinerlei Beachtung.
(r 8) Lasst dem Gouverneur von Calah befehlen, einen Eunuchen von ihm mit der Betreuung der Araber unter seiner Gerichtsbarkeit zu beauftragen; sie sollen mich dann um ein Gebiet bitten, wo sie weiden können. Gleichwohl sollen ihre Zelte im Gebiet des Gouverneurs von Kalah bleiben, während sie in [...]
(e. 1) Sie plündern Städte; sie plündern niemals Schafe oder Kamele, aber sie plündern Menschen.
(5) Was die Araber betrifft, über die der König, mein Herr, mir schrieb: "Warum weiden sie ihre Schafe und Kamele in der Wüste, wo sie, wenn sie hungrig sind, zu Plünderungen greifen müssen?" -
(10) Der Regen ist in diesem Jahr spärlich gewesen; [... sie] haben sich niedergelassen.
(13) Zu dem, was der König, mein Herr, mir geschrieben hat: "Geh nach Hinzanu, und lass sie mit dir weiden! Von den Ufern des Flusses Tharthar bis zum Land Suhu soll es keine Einschränkungen geben!",
(r 1) Ich werde nun nach Hinzanu gehen, aber sie sind sicher, dass sie das Gebiet, das ich ihnen zuweise, verlassen, weiter flussabwärts ziehen und plündern; sie schenken dem von mir ernannten Oberaufklärer keinerlei Beachtung.
(r 8) Lasst dem Gouverneur von Calah befehlen, einen Eunuchen von ihm mit der Betreuung der Araber unter seiner Gerichtsbarkeit zu beauftragen; sie sollen mich dann um ein Gebiet bitten, wo sie weiden können. Gleichwohl sollen ihre Zelte im Gebiet des Gouverneurs von Kalah bleiben, während sie in [...]
(e. 1) Sie plündern Städte; sie plündern niemals Schafe oder Kamele, aber sie plündern Menschen.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen