Eckart Otto, Altersversorgung im Alten Orient und in der Bibel, in: Eckart Otto, Altorientalische und biblische Rechtsgeschichte. Ges. Studien, BZAR 8, Wiesbaden 2008, 367-393 (Harrassowitz) Sohnespflichten Die Fürsorge für die alten Menschen ist im Palästina des 1. Jt. v. Chr. wie im gesamten antiken Vorderen Orient eine Aufgabe der Familien, nicht aber öffentlicher Institutionen. Die keilschriftlichen tuppi maruti (Adoptionsurkunden) und tuppi s(h)imti (letztwillige Verfügungen) geben einen Eindruck von den Pflichten gegenüber den Eltern. In der aus Nuzi stammenden Adoptionsurkunde JEN59,12-23 wird festgelegt, welche Verpflichtungen aus der familienrechtlichen Abhängigkeit resultieren: „Solange Hanadu lebt, wird Hutija die Abhängigkeit von ihm respektieren. Hutija wird alljährlich ein Gewand zu seiner Kleidung, 5 imer Gerste, 2 imer Weizen zu seiner Ernährung an Hanadu geben. Wenn Hanadu stirbt, wird Hutija ihn beweinen und begraben“ In das Aqhtu-Epos aus der spätbronzezeitlichen Ha...