Nach dem Einsetzen der Geschlechtsreife wurden Mädchen für gewöhnlich verheiratet. Eine erwachsene Frau zu sein, bedeutete somit, Ehefrau zu sein und einen Haushalt zu führen, sowie Verantwortung für andere Personen (insbesondere das Kind) auszuüben.
Kleinkinder wurden im Alten Orient bis etwa zum 3. Lebensjahr von der Mutter oder der Amme gestillt. Falls die Mutter eine Sklavin war und verkauft wurde, oder in Schuldknechtschaft kam, blieb ihr (zu stillendes) Kind bei ihr. Lohnlisten aus dem 3.JT. v.u.Z. zeigen, dass Nahrungsrationen für die Mutter und das Kind ausgeben wurden. Eine konkrete Geschlechterteilung durch Begriffe (wie Sohn/Tochter) gab es (insbesondere für Kleinkinder) nicht, für ale galt der Begriff "dumu" (Kind, Sohn). Jedoch gab es auch Beschwörungen, die eine leichtere Geburt erwirken sollten, bei denen das Geschlecht des Kindes wichtig war und unterscheiden wurde. Allerdings bezieht sich auch diese Unterscheidung nicht auf die biologischen Geschlechtsmerkmale, sondern auf die kulturellen Ansichten, was ein Mann tut und was eine Frau tut. Dabei wurde das weibliche Kinder bspw. mit einer Haar- oder Kleidungsnadel assoziiert und das männliche Kind mit einer Waffe. Es gibt jedoch wohl auch Hinweise, das die Geburt eines Sohnes willkommener war, als die einer Tochter. Dem äußeren Erscheinungsbild, sowie den intellektuellen Fähigkeiten einer Frau gab man jedoch einen hohen Stellenwert. Bis zur Geschlechtsreife lebten die Mädchen für gewöhnlich bei ihren Eltern, mit der Heirat eines Mannes gingen sie aber in die Familie des Mannes über. Vorehelicher Geschlechtsverkehr war unerwünscht oder sogar verboten. Im sumerischen Rechtsverständnis galt aber auch die falsche Anschuldigung des vorehelichen Geschlechtsverkehrs als strafbares Delikt. Spätere Gesetzestexte thematisieren die Vergewaltigung von verheirateten (oder verlobten) Mädchen, welche noch bei den Eltern wohnen. Betraf es ein "bürgerliches" Mädchen, erfolgte für den Täter die Todesstrafe und die Vergewaltigung galt als Kapitalverbrechen. Die Vergewaltigung einer unverheirateten Magd oder Sklavin konnte jedoch durch Zahlung einer bestimmten Summe Silber an den Besitzer dieser Frau kompensiert werden. Ebenso wie bürgerliche Frauen, konnten die Frauen der Oberschicht (Prinzessinnen, Königinnen) lesen und schreiben. Somit stand die (bürgerliche) sumerische Frau zwar unter einem sehr hohen, sozialen Druck, dennoch war sie weit mehr, als nur ein "Tauschprodukt".
Quelle:
"Mädchen im Altertum / Girls in Antiquity" - herausgegeben von Susanne Moraw, Anna Kieburg
Kleinkinder wurden im Alten Orient bis etwa zum 3. Lebensjahr von der Mutter oder der Amme gestillt. Falls die Mutter eine Sklavin war und verkauft wurde, oder in Schuldknechtschaft kam, blieb ihr (zu stillendes) Kind bei ihr. Lohnlisten aus dem 3.JT. v.u.Z. zeigen, dass Nahrungsrationen für die Mutter und das Kind ausgeben wurden. Eine konkrete Geschlechterteilung durch Begriffe (wie Sohn/Tochter) gab es (insbesondere für Kleinkinder) nicht, für ale galt der Begriff "dumu" (Kind, Sohn). Jedoch gab es auch Beschwörungen, die eine leichtere Geburt erwirken sollten, bei denen das Geschlecht des Kindes wichtig war und unterscheiden wurde. Allerdings bezieht sich auch diese Unterscheidung nicht auf die biologischen Geschlechtsmerkmale, sondern auf die kulturellen Ansichten, was ein Mann tut und was eine Frau tut. Dabei wurde das weibliche Kinder bspw. mit einer Haar- oder Kleidungsnadel assoziiert und das männliche Kind mit einer Waffe. Es gibt jedoch wohl auch Hinweise, das die Geburt eines Sohnes willkommener war, als die einer Tochter. Dem äußeren Erscheinungsbild, sowie den intellektuellen Fähigkeiten einer Frau gab man jedoch einen hohen Stellenwert. Bis zur Geschlechtsreife lebten die Mädchen für gewöhnlich bei ihren Eltern, mit der Heirat eines Mannes gingen sie aber in die Familie des Mannes über. Vorehelicher Geschlechtsverkehr war unerwünscht oder sogar verboten. Im sumerischen Rechtsverständnis galt aber auch die falsche Anschuldigung des vorehelichen Geschlechtsverkehrs als strafbares Delikt. Spätere Gesetzestexte thematisieren die Vergewaltigung von verheirateten (oder verlobten) Mädchen, welche noch bei den Eltern wohnen. Betraf es ein "bürgerliches" Mädchen, erfolgte für den Täter die Todesstrafe und die Vergewaltigung galt als Kapitalverbrechen. Die Vergewaltigung einer unverheirateten Magd oder Sklavin konnte jedoch durch Zahlung einer bestimmten Summe Silber an den Besitzer dieser Frau kompensiert werden. Ebenso wie bürgerliche Frauen, konnten die Frauen der Oberschicht (Prinzessinnen, Königinnen) lesen und schreiben. Somit stand die (bürgerliche) sumerische Frau zwar unter einem sehr hohen, sozialen Druck, dennoch war sie weit mehr, als nur ein "Tauschprodukt".
Quelle:
"Mädchen im Altertum / Girls in Antiquity" - herausgegeben von Susanne Moraw, Anna Kieburg
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